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Soforthilfe für Ihr Unternehmen

Fördern Sie Ihr Beratungsprojekt mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Angebot gilt bundesweit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler ohne Eigenanteil mit Sitz in Deutschland.

Corona Soforthilfe seit dem 3. April 2020

Ihr Unternehmen ist von wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Corona betroffen? Seit dem 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2020 beim BAFA gestellt werden. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu divsersen Themen.


Kontaktieren Sie uns

Telefon: +49 (0) 93221 – 0
E-Mail: vertrieb@compnetgmbh.de


Wer darf Förderung beanspruchen?
  • Jungunternehmen: Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen, die sich durch Corona in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unabhängig vom Unternehmensalter)
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