Die temporäre Steuersatzsenkung im Rahmen des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes für das 2. Halbjahr 2020 ist bald vorbei. Nach der ersten Umstellung müssen nach der Silvesternacht 2020/2021 alle Unternehmen eine zweite Steuer-Umstellung bewerkstelligen. Für den Übergangszeitraum gelten i.d.R. und sinngemäß dieselben Maßnahmen und Vorschriften wie für die Senkung im Juli 2020. Damit Sie diese Maßnahmen bewerkstelligen, müssen einige Anpassungen im SAP B1 rückgängig gemacht werden z.B. Steuerschlüsseln in der Artikel- und Geschäftspartnerstammdaten neu zuordnen, Sachkontenfindungen in den Artikelgruppen und Lager anpassen etc. Gerne unterstützen wir Sie erneut – teilweise oder komplett – unser SAP-Consulting-Team bei der Umstellung Ihres Systems. Wir stehen Ihnen beratend und technisch gerne zur Verfügung und bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, wie Sie die technische Umstellung der Mehrwertsteueranpassung in SAP Business One leicht durchführen können: Step-by-Step Anleitung Sie erhalten von uns eine Step-by-Step-Anleitung wie Sie Ihr SAP Business One-System selbst anpassen können. Wir erklären Ihnen detailliert und verständlich, welche Anpassungen vorzunehmen sind, damit rechtzeitig zum Stichtag die richtigen Mehrwertsteuersätze ermittelt werden. Diese Anleitung orientiert sich am SAP Business One Standard und berücksichtigt keine kundenindividuellen Anpassungen. Rundum-Sorglos Paket: Technische Durchführung durch unsere SAP-Consultants Unsere SAP-Consulting-Mitarbeiter stehen Ihrem Unternehmen bei dieser temporären Anpassung in SAP Business One zur Seite. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, damit Sie Ende Dezember bereit sind! |