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Die neue Datenschutz Grundverordnung

Was lange währt, wird endlich gut?

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist im April 2016 vom Europäischen Ministerrat und vom Europäischen Parlament final verabschiedet worden. Zwei Jahre und zwanzig Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird sie direkt und damit auch für alle Unternehmen gültig.

Bis spätestens Mitte 2018 müssen daher alle Unternehmen ihre Datenverarbeitung an die EU-DSGVO angepasst und vollständig umgesetzt haben. Auch wenn der Umsetzungszeitraum noch lange zu sein scheint, müssen die Weichen für die Umsetzung der EU-DSGVO rechtzeitig gestellt werden. Dies gilt auch, um die deutlich höheren – und laut Verordnung abschreckend wirkenden – Bußgelder zu vermeiden, die bei Verstößen gegen die EU-DSGVO anfallen.Wer muss die DSGVO befolgen?

Organisationen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten und dazu die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder speichern, sowie Unternehmen, die das Verhalten von Personen überwachen.

Gilt für:
Natürliche Personen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der EU, in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

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