Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten begründete die Präsidentin des Gerichts, Inken Gallner, mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.
Alle Arbeitgeber sind nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht dazu verpflichtet, ein System bereitzustellen, mithilfe dessen die geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden können. Grundlage dafür ist das EuGH-Urteil vom Mai 2019, das besagt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden “ein objektives, verlässliches und zugängliches System” zur Messung ihrer Arbeitszeit anbieten müssen, auch bei hybrider Arbeit und im Homeoffice.
Viele Arbeitgeber sind nun auf der Suche nach einem zuverlässigen Zeiterfassungssystem, welches einfach zu bedienen ist und alle Anforderungen erfüllen kann. Genau hier kommt nun unsere Personalzeiterfassungs-Lösung COBI.time ins Spiel.
Was ist COBI.time?
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Was kann COBI.time alles?
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